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  • Motion: Eigentumsschutz stärken

    Mit dieser Motion wird verlangt, dass der Kanton Aargau die neue bundesrechtliche 30-Jahres-Verjährung bei Rückbauverfügungen vollständig, klar und maximal zugunsten der Grundeigentümer umsetzt. Grundlage ist der neue Art. 24f RPG, der per 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Die Motion wurde am 25. November 2025 eingereicht. 🔹 Kurz & Klar 🔹 Worum geht es konkret?…