Mit dieser Motion wird verlangt, dass der Kanton Aargau die neue bundesrechtliche 30-Jahres-Verjährung bei Rückbauverfügungen vollständig, klar und maximal zugunsten der Grundeigentümer umsetzt. Grundlage ist der neue Art. 24f RPG, der per 1. Juli 2026 in Kraft tritt. Die Motion wurde am 25. November 2025 eingereicht.
🔹 Kurz & Klar
- Vorstoss: Motion
- Geschäftsnummer: GR.25.358
- Sprecher: Hanspeter Suter, SVP, Lengnau
- Mitunterzeichner: Alain Bütler, SVP, Kallern
🔹 Worum geht es konkret?
Der Regierungsrat soll sicherstellen, dass im Aargau:
- Rückbauverfügungen nach 30 Jahren grundsätzlich ausgeschlossen sind,
- das kantonale Bau- und Baupolizeirecht nicht strenger als das Bundesrecht ausgestaltet wird,
- Gemeinden die neue Regelung direkt anwenden, ohne zusätzlichen Revisionszwang,
- ein kantonales Feststellungsverfahren geschaffen wird,
- bei unklaren Fällen die Vermutung zugunsten der Grundeigentümer gilt,
- Härtefälle bei alten, noch nicht vollzogenen Rückbauverfügungen überprüft werden.
🔹 Warum das wichtig ist
Die neue Bundesregelung schafft Rechtssicherheit und stärkt die Eigentumsgarantie. Der Kanton darf diese nicht verwässern oder verschärfen. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen im Aargau nicht schlechter gestellt werden als in anderen Kantonen.